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VG Stuttgart, 08.03.2002 - 10 K 186/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Entziehung der Fahrerlaubnis und einmaliger Konsum von Drogen, hier: Ecstasy.
- archive.org
Drogen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 08.03.2002 - 10 K 186/02
- VGH Baden-Württemberg, 24.05.2002 - 10 S 835/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2000 - 11 A 2870/97
Auch wer sein Auto mit einem Verkaufsangebot versieht und auf einem
Auszug aus VG Stuttgart, 08.03.2002 - 10 K 186/02
Dazu hat das OVG Koblenz, Beschluss vom 21.11.2000, DAR 2001, 183) ausgeführt:. - VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96
Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse …
Auszug aus VG Stuttgart, 08.03.2002 - 10 K 186/02
Bei der Abwägung auf Grund summarischer Erfolgsprüfung gilt nach ständiger Rechtsprechung, dass das Suspensivinteresse um so größeres Gewicht hat, je mehr der Rechtsbehelf Aussicht auf Erfolg hat, und dass umgekehrt das Vollzugsinteresse um so mehr Gewicht hat, je weniger Aussicht auf Erfolg der Rechtsbehelf hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.11.1992, DÖV 1993, 432; s.a. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.3.1997, VBlBW 1997, 390). - BVerwG, 12.11.1992 - 7 ER 300.92
Nachbarklage gegen den Ausbau einer Bundesbahnstrecke - vorläufiger Rechtsschutz
Auszug aus VG Stuttgart, 08.03.2002 - 10 K 186/02
Bei der Abwägung auf Grund summarischer Erfolgsprüfung gilt nach ständiger Rechtsprechung, dass das Suspensivinteresse um so größeres Gewicht hat, je mehr der Rechtsbehelf Aussicht auf Erfolg hat, und dass umgekehrt das Vollzugsinteresse um so mehr Gewicht hat, je weniger Aussicht auf Erfolg der Rechtsbehelf hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.11.1992, DÖV 1993, 432; s.a. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.3.1997, VBlBW 1997, 390). - VGH Baden-Württemberg, 31.01.1984 - 5 S 3142/83
Beweidungsverbot im Naturschutzgebiet; Sofortvollzug; Begründung
Auszug aus VG Stuttgart, 08.03.2002 - 10 K 186/02
Sind für den Erlass des Verwaltungsakts und für die Anordnung der sofortigen Vollziehung im Wesentlichen die gleichen Gründe maßgebend, wie das bei der Entziehung der Fahrerlaubnis, durch die die von einem ungeeigneten Kraftfahrzeugführer ausgehenden Gefahren abgewendet werden sollen, der Fall ist, genügt es, wenn aus der Begründung ersichtlich ist, dass die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Gefahren auch das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung begründen (vgl. VGH Baden-Württ., NJW l977, 165; NVwZ 1985, 58;… Finkelnburg/Jank, Vorl.Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., Rdnr. 757 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 24.05.2002 - 10 S 835/02
Fehlende Kraftfahreignung auch nach einmaligem Betäubungsmittelkonsum
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 8. März 2002 - 10 K 186/02 - wird zurückgewiesen.Die hiervon abweichende Streitwertfestsetzung im Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 8. März 2002 - 10 K 186/02 - ändert der Senat in Ausübung seiner Änderungsbefugnis nach § 25 Abs. 2 Satz 2 GKG.